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TECHNIK

Behördlich anerkannter Lehrgang gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) und gem. § 3 Transportgenehmigungsverordnung (TgV)

03.09.-04.09.2010 (Teil 1) und 10.09.-11.09.2010 (Teil 2)

4 Tage (36 Lehreinheiten) gem. § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfBV
3,5 Tage (30 Lehreinheiten) gem. § 3 Abs 1 Nr. 2 TgV

Referenten: Dipl.-Ing. Klaus Borkowski, Dorsten, Dipl.-Ing. Wolfgang Hennemann, Bezirksregierung Münster, Uwe Manske, RAG AG, Herne, Dipl.-Ing. Stephan Pawlytsch, proveho GmbH, Tostedt, Dipl.-Ing. Eckhard Tschersich, SGU-plus, Datteln

Interaktiver Vortrag, Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch, Praxishilfen, Diskussion

Abschluss: Bundesweit behördlich anerkanntes Teilnahmezertifikat des Umweltinstituts Bruckmann

Teilnehmerkreis: für leitende und verantwortliche Personen der Entsorgungswirtschaft, Transporteure, Abfallmakler

Preise:
898,00 EUR netto für die Fachkunde nach EfBV bzw. 798,00 EUR netto für die Fachkunde nach TgV; inklusive ausführlicher Schulungsdokumentation, auch elektronisch als CD-ROM, Gesetzestexten in Buchform, Mittagessen, Kaffeepausen und Tagungsgetränken. Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens zum selben Termin erhält jeweils der 2. Teilnehmer einen Rabatt von 10% und jeder 3. Teilnehmer einen Rabatt von 15%.

Buchungscodes:
BU-0036 Fachkunde nach EfBV 03.-04.09.2010 (Teil 1) und 10.-11.09.2010 (Teil 2)

BU-0037 Fachkunde nach TgV 03.-04.09.2010 (Teil 1) und 10.-11.09.2010 (Teil 2)

Was Sie mit diesem Lehrgang erreichen:
Mit unserem Lehrgang qualifizieren Sie sich als verantwortliche Person in einem Entsorgungsfachbetrieb, als Abfallmakler oder Transporteur, entsprechend den Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfB) und der Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV).

Sie erhalten den notwendigen Fachkundenachweis im Sinne der EfBV und der TgV. Die Schulung ist bundesweit anerkannt.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die erlangte Fachkunde gem. § 11 EfBV spätestens nach 2 Jahren und für Transporteure gem. § 6 TgV spätestens nach 3 Jahren aufzufrischen ist.

In diesem Fachkundelehrgang erlangen Sie umfangreiche Kenntnisse über die relevanten Rechtsgrundlagen und deren praktischer Umsetzung. Zahlreiche Übungen und Fallbeispiele versetzen Sie in die Lage, betriebsspezifische Problemstellungen eigenständig zu lösen.

Inhalte:

Die Schulungsinhalte entsprechen der im Juli 2007 aktualisierten Vollzugshilfe "Anerkennung von Fachkundelehrgängen" der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten

Rechtssystematik

Übersicht über die wesentlichen Vorschriften und Ziele des Abfallrechts

Vorschriften des sonstigen Umweltrechts, Verhältnis zum Abfallrecht

Straf- und Ordnungsrecht

Zivilrechtliches Haftungsrecht

Nachweisführung

Nachweisverfahren (insb. NachwV, AVV etc)

Elektronische Nachweisführung

Abfallregister

Sonstiges (Nummernvergabe, Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeiten)

Transport, Vermittlung

Allgemeines (Gefahrgutrecht, Ladungssicherung etc.)

Transport im Inland

Grenzüberschreitender Transport

Makler, Händler

Entsorgungsfachbetrieb

Rechtsgrundlagen

Betriebliche ANforderungen

Zertifizierung

Privilegierung

Produktverantwortung

Produktverantwortung und Umsetzung (§§ 22 ff. KrW-/AbfG etc.)

Quotenregelungen

Sonderregelungen

Ordnungswidrigkeiten

Abfalleigenschaften und Charakteristik

Allgemeines

Abfallbewertung

Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial

Entsorgungsanlagen

Zulassungen von Entsorgungsanlagen

BVT-Merkblätter

Anlagentechnik

Anlagenbetrieb, technische und organisatorische Maßnahmen

Diskussion und abschließende Behandlung von Fragestellungen

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten ökologischen Zustand und sieht die Gewässerunterhaltung in der Pflicht. Ausgehend von dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung (Rio 1992) konkretisiert sie den Rahmen für eine umfassende integrierte Bewirtschaftung der Gewässer. Pflege und Entwicklung werden zu zentralen Begriffen. Sie bezeichnen dabei nicht den Zweck oder das Ziel der Unterhaltung, sondern Mittel, Wege und Instru-mente zur Erreichung der Ziele. Insbesondere die Entwicklung als Zustandsverbesserung bezieht dabei den Seitenraum (Ufersaum) bewusst mit ein. Die konkrete Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erfordert die Kenntnis von ökologischen Charakteristika als wesentliche Basis.
Für Gewässerunterhalter werden damit Grundkenntnisse zur Unterscheidung von Fliess- und Stillgewässern, die Bedeutung des Seitenraumes, Steuerung von Pflanzenwachstum, den ökologischen Folgewirkungen von Ein-griffen und die Vernetzung mit weiteren gesellschaftlichen Themen zunehmend an Bedeutung erlangen.
Das Seminar bietet einen Überblick in ökologische Grundlagen von Gewässern II. und III. Ordnung und Demonstrationen vor Ort. Dabei werden konventionelle und alternative wie auch neue Methoden vorgestellt und erläutert. Schwerpunkte sind die Bedeutung der Bachsohle als Lebensraum, der naturschonenden Unterhaltung mit dem Mähkorb, die Bedeutung von Auen, sowie des Werkzeugs ”Unterhaltung“ für die Zielerreichung ”sehr guter und guter Zustand“.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter der Wasser- und Naturschutzbehörden, Vertreter von Zweckverbänden und sonstigen mit der Gewässerunterhaltung be-auftragten Institutionen, Vertreter der Wasserwirtschaftsdirektionen, von Planungs- und Ingenieurbüros sowie Umweltverbänden.

Zum Thema
Durch die Liberalisierung der Energiemärkte in Europa haben sich auch die Anforderungen an Unternehmen beim Handel mit Strom und Gas verändert. Diese Umgestaltungen machen in vielen Fällen Strukturanpassungen und -aufbau in Unternehmen notwendig. Hinzu kommt erschwerend, dass die komplexen energiewirtschaftlichen Zusammenhänge zumindest ein fundiertes Grundwissen um das Thema Energiemanagement erfordern. Vor diesem Hintergrund ist es umumgänglich, die neuen Regelungen allen Betroffenen vertraut zu machen.
In unserem Lehrgang erhalten Sie die notwendigen Basiskenntnissen über rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge im Energiemarkt sowie über dessen Struktur. Zur Vertiefung des Erlernten dienen Praxisbeipiele und Übungen.

Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich zum einen an Führungskräfte, für die energiewirtschaftliche Fragen an Bedeutung gewinnen und zum anderen an Praktiker, deren Tagesgeschäft durch energiewirtschaftliche Problemstellungen tangiert werden.

Themenschwerpunkte
# Grundlagenwissen der Energiewirtschaft
# Technischer und kommerzieller Weg von Strom und Gas
# Ökonomische und politische Rahmenbedingungen des Energiemarkts
# Grundlagen des Energiewirtschafts- und kartellrechts
# Anwendungsprobleme zum Energieregulierungsrechts
# Relevanz des CO2 Emissionshandels für die Energiewirtschaft
# Vertragliche Rahmenbedingungen in der Energiewirtschaft
# Netznutzung Strom und Gas in der Praxis
# Strompreise und Strompreisbildung
# Energiehandel und Beschaffung

Auch als Inhouseschulung möglich!

Staatlich anerkannter Lehrgang zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV

Gesetzlich gefordert zum Erhalt der Fachkunde (alle 2 Jahre)!

Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an Abfall-, Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde erhalten möchten sowie an Umweltauditoren.

Seminarbeschreibung
In einigen Unternehmen liegen die Funktionen des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person.
Diese umfassende Verantwortung verlangt ein stets aktualisiertes Fachwissen. Mehrfachbeauftragte müssen beispielsweise im gesamten Umweltrecht auf dem Laufenden sein.
Gleichzeitig gibt es auch viele Schnittstellen zwischen den einzelnen Bereichen. Die kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte trägt dem Rechnung. Sie erhalten eine Fortbildung, bei der Wiederholungen zugunsten von mehr Effizienz möglichst vermieden werden.

Themenschwerpunkte:

Erster Veranstaltungstag: allgemeiner Teil

# Neue Entwicklungen im Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzrecht
# Rechte, Pflichten und Haftung von betrieblichen Umweltbeauftragten

Zweiter Veranstaltungstag: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

# Was muss ich als Immissionsschutz-/Störfallbeauftragter über Betreiberverantwortung und Compliance wissen?
li>Optimales Genehmigungsmanagement
# Rechtsänderungen mit Relevanz für Umweltbeauftragte u.a. Umweltschadensgesetz, neue verfahrensrechtliche Vorschriften, Umweltgesetzbuch
# Neues im Störfallrecht

TA Luft
# Praktische Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen beim Nachweis der Emissionen/Immissionen und Zweifelsfragen
# Streitfälle aus der Genehmigungspraxis

Dritter Veranstaltungstag: Fortbildung für Abfallbeauftragte

Die neue EG Abfallrahmenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht

Besondere Aspekte des Abfallrechts
# Abgrenzung: Abfallbegriff, Vermeidung, Verwertung, Beseitigung
# Entsorgungs-, Überlassungs-, Andienungspflichten
# Verhältnis Abfallrecht zum Immissionsschutzrecht
# Elektronisches Nachweisverfahren

Novellierte bzw. zur Novelle anstehende bundesdeutsche Verordnungen
# Batteriegesetz
# Klärschlammgesetz
# Verpackungsverordnung
# Bioabfallverordnung

Die EG Abfallverbringungsverordnung

Der Abfallbeauftragte in der betrieblichen Praxis

Vierter Veranstaltungstag: Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Betrieb
# Einstufung von Gemischen in Wassergefährdungsklassen
# Baumusterprüfung, Europäische Bauproduktrichtlinie
# Richtlinie für Löschwasser-Rückhaltebecken

Aktuelle und besondere Aspekte des europäischen und nationalen Wasserrechtes, Auswirkungen auf Zulassung und Überwachung von Abwassereinleitungen.

Auch als Inhouseschulung möglich!

mit Übungen und Besichtigung

Das Seminar vermittelt Grundlagen der Hybrid-Systeme mit den Erneuerbaren Energien Sonne und Wind und richtet sich insbesondere an Berater und Consultants, Angestellte von Banken im Bereich der Finanzierung von Erneuerbaren Energieprojekte sowie an Angestellte in Versicherungen, Berufseinsteiger und Studenten.

Energie, Bauen & Wohnen

Staatlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 11 EfbV bzw. § 6 TgV.

Seminarbeschreibung
Dieses Seminar frischt die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse auf und behandelt alle aktuellen Schwerpunkte. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen alle zwei Jahre ihre Fachkunde auffrischen und durch eine Fortbildung nachweisen müssen. Für Transporteure gilt eine dreijährige Weiterbildungspflicht.

Themenschwerpunkte

Die neue EG Abfallrahmenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht

Besondere Aspekte des Abfallrechts
# Abgrenzung: Abfallbegriff, Vermeidung, Verwertung, Beseitigung
# Entsorgungs-, Überlassungs-, Andienungspflichten
# Verhältnis Abfallrecht zum Immissionsschutzrecht
# Elektronisches Nachweisverfahren

Novellierte bzw. zur Novelle anstehende bundesdeutsche Verordnungen
# Batteriegesetz
# Klärschlammverordnung
# Verpackungsverordnung
# Bioabfallverordnung

Die EG Abfallverbringungsverordnung
Juristische Konfliktsituationen – abwehr, Vorbeugung und Reaktion

Aktuelle Entwicklungen im Abfalltransport und Gefahrgutrecht

Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich Verantwortliche Personen von Entsorgungsfachbetrieben und Betrieben zur Einsammlung von Abfällen, die ihre Fachkundebescheinigung verlängern lassen möchten.

Auch als Inhouseschulung möglich!

Grundlagen für Nichttechniker

Das Seminar beschäftigt sich mit den wichtigsten Aspekten der Nutzung von Wind als Ressource, Windturbinentechnologie, Netzkopplungen, Wirtschaftlichkeit, der Einflussgrößen auf die Umwelt und wichtigen globalen Trends. Die Seminarblöcke werden durch Demonstrationen im RENAC Trainingszentrum in Berlin ergänzt.

Seminarbeschreibung
Der Lehrgang vermittelt aktuelles Fachwissen für die Tätigkeit von Abfallbeauftragten nach § 55 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Verbindung mit dem BImSchG und dient dem Erhalt der Fachkunde.

Themenschwerpunkte

Die neue EG Abfallrahmenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht

Besondere Aspekte des Abfallrechts
# Abgrenzung: Abfallbegriff, Vermeidung, Verwertung, Beseitigung
# Entsorgungs-, Überlassungs-, Andienungspflichten
# Verhältnis Abfallrecht zum Immissionsschutzrecht
# Elektronisches Nachweisverfahren

Novellierte bzw. zur Novelle anstehende bundesdeutsche Verordnungen
# Batteriegesetz
# Klärschlammverordnung
# Verpackungsverordnung
# Bioabfallverordnung

Die EG Abfallverbringungsverordnung

Der Abfallbeauftragte in der betrieblichen Praxis
# Abfalllogistik
# Abfallanalytik
# Abfall- und Gefahrstoffrecht
# Abfall- und Gefahrgutrecht

Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Umweltauditoren und andere Betriebsbeauftragte, die ihr Fachwissen auf den aktuellen Stand bringen möchten.

Auch als Inhouseschulung möglich!

Rahmenbedingungen, Planung und Installation, Produktion von Komponenten

Der Kurs beschäftigt sich mit Planung, Installation, Instandhaltung, Qualitätsmanagement und Überwachung von PV-Inselanlagen (netzunabhängig). Weiterhin werden auch nichttechnische Themen wie Wirtschaftlichkeit, Marketing und Sicherheit behandelt. Der Kurs kombiniert Theorie mit praktischem Training im RENAC Trainigszentrum.


Information


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